Ihr Erbe auf den Kanaren — sicher und steueroptimiert

Mit der EU-Erbrechtsverordnung können Sie als Deutscher, Österreicher oder Schweizer deutsches Erbrecht wählen — und trotzdem den 99% Erbschaftsteuer-Rabatt der Kanaren nutzen. Wir machen Ihre Nachlassplanung wasserdicht.

Das Wichtigste zur spanischen Erbfolge

Viele Deutsche mit Immobilien auf den Kanaren wissen nicht: Ohne Testament gilt spanisches Erbrecht — mit teils drastischen Folgen.

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EU-Erbrechtsverordnung

Seit 2015 können Sie per Testament wählen, ob deutsches oder spanisches Erbrecht gilt. Ohne diese Wahl gilt das Recht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts — bei Residenten in Spanien also spanisches Recht.

  • Freie Rechtswahl: deutsch oder spanisch
  • Testament notariell beurkundet
  • Gilt EU-weit einheitlich
🔥 KANAREN-BONUS
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99% Erbschaftsteuer-Rabatt

Die Kanarischen Inseln gewähren einen der großzügigsten Erbschaftsteuer-Rabatte Spaniens: 99% Reduktion für direkte Verwandte (Gruppe I+II: Kinder, Ehepartner, Eltern). Effektiv fast steuerfrei.

  • 99% Rabatt für Ehepartner & Kinder
  • Freibetrag bis 300.000 € pro Erbe
  • Betriebsvermögen: 99% Reduktion
  • Steuersatz effektiv 0.1-0.3%
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Spanisches vs. Deutsches Erbrecht

Im spanischen Recht gibt es einen strengen Pflichtteil (legítima) — 2/3 des Nachlasses müssen an die Kinder gehen. Das deutsche Recht ist flexibler. Ihre Wahl hat massive Auswirkungen.

  • Spanien: Pflichtteil 2/3 an Kinder
  • Deutschland: Pflichtteil 1/2 (nur Geldanspruch)
  • Wahl im Testament = Gestaltungsfreiheit

Haben Sie bereits ein Testament — und gilt es in Spanien?

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Erbschaftsteuer-Vergleich: Kanaren vs. Festland vs. DACH

Warum die Kanaren der attraktivste Ort für Ihre Nachlassplanung in der EU sind.

Szenario 🇮🇨 Kanaren 🇪🇸 Spanien-Festland 🇩🇪 Deutschland 🇦🇹 Österreich 🇨🇭 Schweiz (ZH)
Ehepartner (500.000 €) ~0 € (99% Rabatt) 0-15.000 €* 0 € (Freibetrag 500K) 0 € (Freibetrag) 0 € (Kanton ZH)
Kind (300.000 €) ~300 € (0.1%) 0-20.000 €* 0 € (Freibetrag 400K) 6.000-15.000 € 0 € (ZH)
2 Kinder (je 400.000 €) ~800 € (0.1%) 0-50.000 €* 0 € (Freibetrag 400K) 30.000-50.000 € 0 € (ZH)
Nichte/Neffe (200.000 €) ~30.000 € (Gruppe III) 40.000-60.000 € 30.000-60.000 € 40.000-70.000 € 20.000-50.000 €
Immobilienwert (Erbe) 99% Rabatt auf Steuer Regional variabel Verkehrswert Verkehrswert Kantonal
Betriebsvermögen 99% Reduktion 95% Reduktion 85% Verschonung Freibetrag €365K Kantonal

* Regional je nach Comunidad Autónoma. Kanaren: Bonificación 99.9% cuota tributaria para grupos I y II. Quelle: AEAT, Gobierno de Canarias 2026. Stand: Juni 2026. Keine Steuerberatung.

Ihre Nachlassplanung — Schritt für Schritt

Von der Erstberatung bis zum notariellen Testament. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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Bestandsaufnahme

Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur: Immobilien in Spanien und Deutschland, Konten, Gesellschaften. Entscheidend für die Wahl des optimalen Erbstatuts.

2

Rechtswahl & Strategie

Deutsches oder spanisches Erbrecht? Pflichtteilsoptimierung, Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaft — wir entwickeln die für Sie optimale Strategie.

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Testamentsentwurf

Zweisprachiger Entwurf (Deutsch/Spanisch). Wir formulieren klar und rechtssicher — unter voller Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung (Brüssel IV).

4

Notartermin

Beurkundung beim spanischen Notar. Wir begleiten Sie persönlich und übersetzen. Das Testament wird im zentralen spanischen Testamentsregister eingetragen.

5

Erbfall-Abwicklung

Im Ernstfall übernehmen wir die gesamte Abwicklung: Erbschein, Steuererklärung, Grundbuchumschreibung, Bankkonten, Vermächtniserfüllung.

Häufige Fragen zum Erbrecht in Spanien

Gilt mein deutsches Testament in Spanien?

Ja, grundsätzlich. Aber: Ein deutsches Testament regelt nicht automatisch spanische Immobilien. Sie brauchen ein zusätzliches Testament in Spanien oder zumindest eine notarielle Beglaubigung und Registrierung. Ohne spanisches Testament dauert die Abwicklung oft 6-12 Monate länger. Wir empfehlen ein separates spanisches Testament für Ihre Immobilien auf den Kanaren.

Muss ich als Deutscher spanische Erbschaftsteuer zahlen?

Ja, für Immobilien in Spanien fällt immer spanische Erbschaftsteuer an — unabhängig von Ihrer Nationalität. Die gute Nachricht: Auf den Kanaren gilt der 99%-Rabatt für direkte Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern), sodass die Steuer faktisch gegen Null geht. Für entfernte Verwandte und Nicht-Verwandte empfehlen wir eine frühzeitige Gestaltung.

Was ist der Unterschied zwischen deutschem und spanischem Pflichtteil?

Im spanischen Recht müssen 2/3 des Nachlasses (legítima) an die Kinder gehen — als Sachanteil, nicht nur Geld. Im deutschen Recht beträgt der Pflichtteil nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Durch die Wahl deutschen Erbrechts (per Testament) können Sie also deutlich flexibler vererben und trotzdem den kanarischen Steuerrabatt nutzen.

Was kostet ein spanisches Testament?

Die Kosten setzen sich aus unserer Beratung, dem Testamentsentwurf und den Notargebühren zusammen. Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und liegen bei einem Standard-Testament im niedrigen dreistelligen Bereich. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach der Erstberatung.

Kann ich die EU-Erbrechtsverordnung nutzen?

Absolut. Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO, Brüssel IV) erlaubt Ihnen, in Ihrem Testament das Erbrecht Ihres Heimatstaates zu wählen — also deutsches, österreichisches oder schweizerisches Recht. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich im Testament erklärt werden. Ohne diese Wahl gilt das Recht des Staates, in dem Sie Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Wie lange dauert die Erbabwicklung in Spanien?

Mit spanischem Testament und unserer Begleitung: 3-4 Monate. Ohne Testament und mit ausländischen Erben: 12-18 Monate. Der Hauptfaktor ist das Vorhandensein eines spanischen Testaments. Zusätzliche Verzögerungen entstehen durch fehlende NIE-Nummern der Erben, unklare Eigentumsverhältnisse oder ausländische Erbscheine, die erst in Spanien anerkannt werden müssen.

Doppelbesteuerung vermeiden

Das DBA Spanien-Deutschland verhindert doppelte Erbschaftsteuer — mit der richtigen Gestaltung.

🇪🇸🇩🇪 DBA Erbschaftsteuer

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland regelt, welcher Staat besteuern darf. Für Immobilien gilt: Besteuerung im Belegenheitsstaat. Spanien besteuert die Immobilie, Deutschland rechnet die spanische Steuer an — oder umgekehrt bei Wohnsitz in Spanien.

📊 Anrechnungsmethode

Deutschland wendet die Anrechnungsmethode an: Die in Spanien gezahlte Erbschaftsteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet. Da die spanische Steuer dank des kanarischen 99%-Rabatts minimal ist, bleibt die deutsche Steuerlast der Hauptfaktor — deshalb ist die Rechtswahl (deutsches Erbrecht mit deutschen Freibeträgen) so entscheidend.

🇪🇺 EU-Erbrechtsverordnung
Brüssel IV
🏝️ 99% Rabatt
Kanaren
🇪🇸🇩🇪 DBA
Doppelbesteuerung
⚖️ ICATF
Colegiados Teneriffa
🔐 Notariell
Beurkundet
🤝 Deutschsprachig
Keine Sprachbarriere

Ihr Nachlass — sicher geregelt, steueroptimiert, in besten Händen.

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[email protected] · +34 677 19 35 21 · Calle Alfonso García Ramos 22, 38320 La Laguna, Teneriffa