Startup gründen in Spanien & Kanaren

Von der Idee zur eingetragenen SL — mit 4% Körperschaftsteuer in der ZEC.
Wir machen Ihre Gründung rechtssicher, schnell und steueroptimiert.

Ihre Gründung. Unser Legal-Engineering.

Sie fokussieren sich auf Ihr Business — wir kümmern uns um den gesamten rechtlichen und steuerlichen Rahmen. Deutschsprachig, transparent, automatisiert.

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Gesellschaftsgründung

SL (Sociedad Limitada) — die häufigste Rechtsform in Spanien. Mindestkapital 3.000 €. Wir übernehmen den gesamten Prozess: Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Handelsregistereintrag, NIF (Steuernummer), CIF definitiva.

  • SL-Gründung in 5-10 Werktagen
  • Notarielle Beurkundung inklusive
  • Registro Mercantil Eintragung
  • NIF provisional + definitiva
  • Gesellschaftsvertrag Deutsch/Spanisch
🔥 BESTSELLER
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ZEC — Zona Especial Canaria

Das stärkste Steuerinstrument Europas. Nur 4% Körperschaftsteuer (statt 25% auf dem Festland). Voraussetzung: mindestens 1 Arbeitsplatz auf den Kanaren + Investition von 50.000 € (Inseln mit weniger als 100.000 Einwohnern) oder 100.000 €.

  • 4% Körperschaftsteuer (EU-Durchschnitt: 21%)
  • 0% IGIC auf Dienstleistungen für EU-Kunden
  • Steuerfreie Dividenden bis zum investierten Kapital
  • Befreiung von der Quellensteuer (Zinsen, Royalties)
  • Kompatibel mit Ley de Startups
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Ley de Startups

Das spanische Startup-Gesetz (Ley 28/2022) bietet enorme Vorteile für innovative Unternehmen. Gilt für Neugründungen mit innovativem Geschäftsmodell — ENISA-Zertifizierung erforderlich.

  • Körperschaftsteuer 15% (erste 4 Jahre)
  • 0% Quellensteuer für ausländische Investoren
  • Stock Options bis 50.000 € steuerfrei
  • Keine Mindestinvestition erforderlich
  • Fast-Track ENISA-Zertifizierung

Visas & Aufenthalt für Gründer

Für Sie und Ihr Team — die richtige Aufenthaltserlaubnis von Anfang an.

💻

Digital Nomad Visa

Für Remote-Arbeiter und digitale Unternehmer. Gültig 3 Jahre, verlängerbar. Voraussetzung: Arbeitsverhältnis oder Freelance-Tätigkeit mit ausländischem Unternehmen.

  • 3 Jahre Aufenthalt + Arbeitserlaubnis
  • Flat-Tax 24% (anstatt progressiver IRPF)
  • Familiennachzug möglich
  • Bearbeitungszeit: 20 Werktage
🏆

Golden Visa

Aufenthaltserlaubnis durch Investition. Ideal für Gründer, die gleichzeitig in spanische Immobilien oder Staatsanleihen investieren möchten.

  • Immobilieninvestition ab 500.000 €
  • Aufenthaltserlaubnis für die ganze Familie
  • Keine Mindestaufenthaltsdauer in Spanien
  • Freier Reiseverkehr im Schengen-Raum
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Visado de Emprendedor

Das Unternehmervisum nach der Ley de Emprendedores (Ley 14/2013). Für Gründer mit einem innovativen Geschäftsmodell, das von ENISA positiv bewertet wurde.

  • 1 Jahr Aufenthalt + Verlängerung
  • Keine Mindestinvestition
  • Schnellverfahren (20 Tage)
  • Familienzusammenführung inklusive

Steuervergleich: Kanaren vs. Spanien-Festland vs. DACH

Warum die Kanarischen Inseln der steuerlich attraktivste Standort der EU für Startups sind.

Steuerart 🇮🇨 Kanaren (ZEC) 🇪🇸 Spanien-Festland 🇩🇪 Deutschland 🇦🇹 Österreich 🇨🇭 Schweiz (ZH)
Körperschaftsteuer 4% 25% (15% erste 2J) ~30% (KSt + GewSt) 23% ~19.7% (ZH)
Mehrwertsteuer 7% IGIC (0% EU-Kunden) 21% IVA 19% USt 20% USt 8.1% MWST
Quellensteuer Dividenden 0% (ZEC) 19-26% 26.375% 27.5% 35%
Sozialabgaben Arbeitgeber ~32% ~32% ~21% ~30% ~12%
Erbschaftsteuer (Freibetrag) 99% Rabatt Regional variabel 400.000 € Regional Kantonal
Vermögensteuer Befreit Regional Ausgesetzt 0-1.5% Kantonal

Quellen: AEAT, Gobierno de Canarias, EU Tax Observatory 2026. Stand: Juni 2026. Keine Steuerberatung — unverbindliche Vergleichsinformation.

Ihr Weg zur spanischen Startup-Gesellschaft

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt — persönlich und digital.

1

Beratungsgespräch

Kostenlose Erstberatung (30 Min., deutschsprachig). Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell und empfehlen die optimale Rechtsform und Steuerstrategie.

2

Dokumentation & NIE

Wir beantragen Ihre NIE (Número de Identidad de Extranjero) und bereiten alle Gründungsdokumente vor — zweisprachig Deutsch/Spanisch.

3

Notartermin & Bankkonto

Wir begleiten Sie zum Notar (auch mit Vollmacht ohne Ihre Anwesenheit möglich). Eröffnung des Geschäftskontos mit Mindestkapital 3.000 €.

4

Handelsregister & NIF

Eintragung im Registro Mercantil. Beantragung der NIF definitiva. Ihre SL ist jetzt operativ — Sie können Rechnungen stellen.

5

Steueroptimierung & ZEC

Optional: Beantragung der ZEC-Registrierung (4% Körperschaftsteuer). Anmeldung IGIC, Sozialversicherung, laufende Buchhaltung. Alles aus einer Hand.

Bereit für Ihre Gründung auf den Kanaren?

Häufige Fragen zur Gründung

Wie lange dauert eine SL-Gründung in Spanien?

Mit Auralith World: 5-10 Werktage bis zur operativen Gesellschaft. Der Standardweg ohne Begleitung kann 4-8 Wochen dauern. Wir beschleunigen durch direkte Notar- und Registerkontakte auf Teneriffa.

Muss ich persönlich nach Spanien reisen?

Nein. Mit einer notariellen Vollmacht (die wir vorbereiten) kann die gesamte Gründung ohne Ihre Anwesenheit erfolgen. Für das Bankkonto ist ein persönlicher Termin empfehlenswert, aber auch hier gibt es digitale Alternativen.

Was kostet eine SL-Gründung?

Die Gesamtkosten setzen sich aus unseren Honoraren, Notargebühren, Registergebühren und dem Mindeststammkapital von 3.000 € zusammen. Das Stammkapital bleibt Ihr Eigentum und steht der Gesellschaft zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach dem Erstgespräch.

Kann ich ZEC und Ley de Startups kombinieren?

Ja, beide Regime sind kompatibel. Sie zahlen 4% Körperschaftsteuer über die ZEC und können zusätzlich die Vorteile der Ley de Startups (z.B. steuerfreie Stock Options) nutzen. Voraussetzung: Ihr Startup muss die ENISA-Zertifizierung erhalten und die ZEC-Auflagen (Arbeitsplätze, Investition) erfüllen.

Welche Buchhaltungspflichten hat meine SL?

Jährlicher Jahresabschluss (Cuentas Anuales), quartalsweise Steuererklärungen (IGIC, IRPF-Einbehaltungen, ggf. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen). Wir übernehmen die laufende Buchhaltung und das Reporting vollständig — Sie erhalten monatlich einen deutschsprachigen Report.

Ist Spanien sicher für ausländische Gründer?

Absolut. Spanien ist die viertgrößte Volkswirtschaft der EU, volles Mitglied des Schengen-Raums und der Eurozone. Die Kanarischen Inseln bieten zusätzlich politische und wirtschaftliche Stabilität mit einer der niedrigsten Kriminalitätsraten Europas. Als EU-Bürger genießen Sie volle Niederlassungsfreiheit.

🇪🇺 EU-Recht
Niederlassungsfreiheit
🇪🇸 Ley 28/2022
Startup-Gesetz
🌴 ZEC
Zona Especial Canaria
⚖️ ICATF
Colegiados Teneriffa
🔐 DSGVO
Mandatsgeheimnis
🤝 Deutschsprachig
Keine Sprachbarriere

Ihr Startup verdient den besten Start.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch — 30 Minuten, unverbindlich, auf Deutsch.

[email protected] · +34 677 19 35 21 · Calle Alfonso García Ramos 22, 38320 La Laguna, Teneriffa