Was ist die NIE?
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) — auf Deutsch: Ausländer-Identitätsnummer — ist eine persönliche Steuernummer, die jeder Nicht-Spanier benötigt, der in Spanien wirtschaftlich tätig werden möchte. Sie besteht aus einem Buchstaben (X, Y oder Z), sieben Ziffern und einem Kontrollbuchstaben (z.B. X-1234567-B).
Die NIE wird einmalig vergeben und gilt lebenslang. Sie ändert sich nicht — auch wenn Sie später eine Residencia (Aufenthaltserlaubnis) beantragen.
Wer braucht eine NIE?
Sie benötigen eine NIE, wenn Sie in Spanien:
- Eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten
- Ein spanisches Bankkonto eröffnen wollen
- Eine Gesellschaft gründen (SL, SA)
- Einen Arbeitsvertrag unterschreiben
- Ein Fahrzeug zulassen wollen
- Steuern zahlen müssen (IRPF, IBI, etc.)
Die 3 Wege zur NIE
1. In Spanien beantragen (persönlich)
Der klassische Weg: Sie erscheinen persönlich bei der zuständigen Comisaría de Policía Nacional (Oficina de Extranjería) oder der Oficina Consular.
- Termin vereinbaren (Cita Previa): Online unter sede.administracionespublicas.gob.es → Provinz auswählen → „Policía — Asignación de NIE"
- Formular EX-15 ausfüllen: Download vom Ministerio del Interior. Zweifach ausdrucken und unterschreiben.
- Gebühr bezahlen (Tasa 790-012): Ca. €9–12 bei einer Bank (Santander, BBVA, CaixaBank) einzahlen.
- Dokumente mitbringen: Reisepass (Original + Kopie), beglaubigte Kopie des Kaufvertrags oder Vorvertrags, ggf. Vollmacht
2. Über das spanische Konsulat in Deutschland/Österreich/Schweiz
Sie können die NIE auch bei einem spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Das Verfahren ist ähnlich, aber oft langsamer (4–8 Wochen Bearbeitungszeit).
Vorteil: Sie müssen nicht extra nach Spanien reisen. Nachteil: Sie brauchen einen konkreten Grund (z.B. Kaufabsicht mit Vorvertrag).
3. Durch einen Bevollmächtigten (Anwalt/Gestor)
Der bequemste und schnellste Weg: Ein spanischer Rechtsanwalt oder Gestor Administrativo beantragt die NIE in Ihrem Namen. Sie erteilen eine notarielle Vollmacht (Podere Notarial) — der Anwalt erledigt alles Weitere.
Dauer: 1–2 Wochen. Kosten: Je nach Kanzlei €150–€400.
Benötigte Dokumente im Überblick
| Dokument | Anmerkung |
|---|---|
| Formular EX-15 | Original + Kopie, auf Spanisch ausgefüllt |
| Tasa 790-012 | Gebührenquittung der Bank (gestempelt) |
| Reisepass | Original + vollständige Kopie (alle Seiten) |
| Kaufvertrag / Vorvertrag | Beglaubigte Kopie (Copia Simple) |
| Vollmacht (falls Vertreter) | Notariell beglaubigt, mit Apostille |
| Passfoto | Nur bei Residencia-Antrag, nicht für NIE |
NIE vs. Residencia vs. TIE
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt:
- NIE: Nur die Steuernummer (ein Blatt Papier mit Ihrer Nummer). Keine Aufenthaltserlaubnis.
- Residencia: Die Aufenthaltserlaubnis (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE). Für EU-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben.
- TIE: Die Plastikkarte (Tarjeta de Identidad de Extranjero). Für Nicht-EU-Bürger. Enthält Foto, Fingerabdruck und die NIE-Nummer.
EU-Bürger (Deutsche, Österreicher) bekommen die NIE oft direkt mit der Residencia als grünes A4-Blatt oder Karte.
Kosten und Bearbeitungszeit
| Methode | Kosten | Dauer |
|---|---|---|
| Persönlich in Spanien | €9–12 (Tasa) | 1 Tag bei Termin |
| Spanisches Konsulat | €9–12 + ggf. Konsulatsgebühren | 4–8 Wochen |
| Über Anwalt / Gestoría | €150–€400 | 1–2 Wochen |
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